Hundesalon/Hundesitting Nikita verpflichtet sich, den Hund nach bestem Wissen und
Gewissen zu betreuen und zu versorgen, und ihm seinen Aufenthalt in der
Pension/Salon so angenehm wie möglich zu gestalten.
Gesundheit:
Der Hundehalter versichert, dass sein
Hund gesund, entwurmt, frei von
ansteckenden Krankheiten und Parasiten(Flöhe ect.) sowie schutzgeimpft ist.
Medikamente/Futter:
Das Futter, sowie allfällig nötige Medikamente sind für die Dauer des
Pensionsaufenthaltes mitzubringen
Läufigkeit:
Ist eine Hündin läufig, wird jegliche Haftung und Verantwortung für eine
unerwünschte Empfängnis abgelehnt. Eine eventuelle Läufigkeit der Hündin ist
vorher anzumelden.
Natürlich wird darauf besonders geachtet, dass die unkastrierten Hunde getrennt
sind.
Verletzung/Unfall:
Trotz bestmöglicher Vorabklärungen und Sorgfaltspflicht kann es zu
Verletzungen im Rudel kommen.
Auch bei Einzelhaltung ist beim Spaziergang ein Zusammentreffen mit anderen
Hunden nicht ausgeschlossen. Auseinandersetzungen unter Hunden sind immer
möglich. Der Hundesalon Nikita übernimmt dafür keine Haftung.
Tierärztliche Betreuung/Krankheit/Notfall:
Die Kosten für ärztliche Leistungen inklusive Tiertransport und Nebenkosten
fallen dem Hundehalter an, es sei denn, es ist der Pension eine grobe
Fahrlässigkeit nachzuweisen.
Bei kranken und/oder alten Tieren wird jegliche Haftung bei Verschlimmerung
oder Tod des Tieres ausgeschlossen.
Tritt ein gesundheitlicher Notfall ein, wird der nächste erreichbare Tierarzt
konsultiert. Bei Nicht erreichen des Hundehalters oder Notfallkontaktperson entscheidet der Hundesalon Nikita als
Betreuerin nach bestem Wissen und Gewissen, wenn es das eigene Tier wäre.
Schäden an Gegenständen des Tierhalters:
Für Beschädigung oder Verlust von Gegenständen, die den Tieren mitgegeben
werden, wird nicht gehaftet.
Informationspflicht des Hundehalters/Haftpflicht:
Der Hundehalter ist verpflichtet, der Hundesalon Nikita vorab über alle
Verhaltensauffälligkeiten seines Tieres, wie z.B. Zerstörungswut,
Beissvorfälle, hohe Aggressivität, Verlustängste oder Krankheiten zu
informieren. Der Hundehalter haftet für die durch sein Tier verursachten
Schäden.
Der Besitzer muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen (inklusive Hund).
Allfälliges Entweichen des Hundes:
Auch bei sorgfältigster Betreuung kann ein Tier aus der Hundepension sowie
auf dem Spaziergang entweichen. Sollte das Tier trotz intensivsten Bemühungen
nicht wiedergefunden werden, besteht seitens des Hundehalters kein Anspruch auf
Schadensersatz.
Abmeldung Ferienhund:
Ferienreservationen müssen mindestens 14 Tage im Voraus annulliert werden,
ansonsten werden dem Hundehalter die Kosten für den vereinbarten
Ferienaufenthalt des Tieres vollumfänglich in Rechnung gestellt
Alexandra Muheim
Aesplistrasse 9
8909 Zwillikon
079/320 18 85
alexandramuheim@bluewin.ch